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Rechtsanwalt Thomas Matthes
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Baurecht
Im Bereich des Baurechts unterscheidet man zwischen privatem Baurecht und dem öffentlichen Baurecht.
privates Baurecht
Hierunter fallen alle Bereiche, die die privatrechtlichen Beziehungen der am Bau Beteiligten betreffen und die rechtlichen Bestimmungen, die diese regeln. Stichwörter sind hier:
Abschluss von Bauverträgen, Vertragsgestaltungen von Bauverträgen, Architektenverträgen, Werklieferungsverträge, Ingenieurverträge, Bauträgerverträge, Generalunternehmerverträge, Subunternehmerverträge, Allgemeine Vertragsbestimmungen, wie z.B. die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
Vergütungsansprüche des Auftragnehmers und deren Gestaltung, z.B. durch Einheitspreis-Verträge, Stundenlohn- oder aufwandsbezogene Vergütung, Pauschalpreis-Vereinbarungen. Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bei zusätzlichen oder ursprünglich nicht vereinbarten Leistungen oder bei Eintritt nicht vereinbarter oder vorhersehbarer Erschwernisse, z.B. Bauzeitverzögerungen.
Störungen bei der Abwicklung solcher Verträge und Kündigung.
Gewährleistungsansprüche des Auftragnehmers bei Mängeln der Werkleistungen und deren Durchsetzung.
Vergabeverfahren, öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, grenzüberschreitende Bauvorhaben
Schlichtung und Mediation bei Streitgkeiten am Bau
Öffentliches Baurecht
hierunter fallen alle Bereiche, die die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im allgemeinen oder im Einzelfall betreffen. Stichwörter sind hier:
Bebauungsplanverfahren, Aufstellung, Entwicklung und Änderung von Bebauungsplänen, vorbereitende Planverfahren wie Flächennutzungspläne, spezielle Planverfahren wie städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen, Vorhaben- und Erschließungspläne.
Rechte und Einflußnahme von Grundstückseigentümern, Bauherrn und anderen Betroffenen auf die Planentwicklung; Bürgerbeteiligung, Normenkontrollverfahren
Besondere Bedingungen und Regelungen für Bauvorhaben aufgrund von Denkmalschutz-Gesetzen, örtlichen Gestaltungssatzungen, Immissionsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, gewerberechtlichen und anderen Bestimmungen.
Bauanträge, Baugenehmigungsverfahren, die Bestimmungen des Bauordnungsrechts.
Rechte des Bauherrn im Baugenehmigungsverfahren oder gegenüber anderen Verfügungen der Baubehörden; z.B. bei Versagung einer beantragten Baugenehmigung, einer Nutzungsuntersagung u.a.m.
Rechte des Nachbarn gegen ein Bauvorhaben
Enteignungs- und Umlegungsverfahren
Architektenrecht
Das Architektenrecht ist großteils ein Unterbereich des privaten Baurechts, hat aber auch andere Bezüge. Stichwörter sind hier: Architektenverträge, Vergütung des Architekten, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Möglichkeiten von Honorarvereinbarungen
Die Leistungen des Architekten, Leistungsphasen gemäß HOAI, Planungs-Leistungen, Bauüberwachung, Beratungsleistungen, Abnahme des Bauwerks und der Architektenleistungen
Fehler und Mängel der Architektenleistungen, Haftung des Architekten
Urheberschutz für das Architektenwerk
Grundstücks- und Immobilienrecht
Zum Immobilienrecht im weiteren Sinne kann man auch die vor- und nachgenannten Rechtsgebiete zählen, da sich diese naturgemäß auch auf Grundstücke beziehen.
Im engeren Sinn faßt man darunter rechtliche Verfügungen, die sich unmittelbar auf Grundstücke beziehen. Stichwörter sind hier:
Übertragung des Eigentums an Grundstücken, Belastungen von Grundstücken, Grunddienstbarkeiten - wie Wegerechte und andere Nutzungsrechte -, Nießbrauch, Erbbaurecht, Reallasten, Hypotheken und Grundschulden
Die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung von Grundstücken
Das private Nachbarrecht, das die Rechtsbeziehungen von Grundstücksnachbarn regelt
Wohnungseigentumsrecht
Wichtige Stichwörter sind hier:
die Begründung von Wohnungseigentum, Teileigentum, Aufteilung, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Gebrauchsregelungen, Sondernutzungsrechte, Teilungspläne, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Änderungen der Teilungserklärung, Vereinbarungen der Wohnungseigentümer
Verwaltung des Wohnungseigentums, Rechte und Pflichten des Verwalters, Verwaltervertrag, Verwaltungsbeirat, Beiträge der Wohnungseigentümer und deren Verwaltung, Hausgelder, Instandhaltungsrücklage, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan
gemeinschaftliche Verwaltung: Eigentümerversammlung, außerordentliche Eigentümerversammlung, Beschlußfassung, Beschlüsse, Mehrheitsbeschlüsse, Beschlußsammlung, Protokoll der Eigentümerversammlung, Anfechtung von Beschlüssen
Instandsetzung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
bauliche Veränderungen
Miet- und Prachtrecht
Wichtige Stichwörter sind hier:
Mietverträge, Wohnraum-Mietrecht, Gewerberaum-Mietrecht, besondere Mietverhältnisse z.B. Werkswohnungen, Studentenwohnungen, betreutes Wohnen, Zeitmietverhältnisse, Time-Sharing, Ferienwohnungen, Pachtverhältnisse
Miete, Mietpreis, Nebenkosten, Betriebskosten, Betriebskostenvorauszahlungen, Mieterhöhungen, ortsübliche Vergleichsmiete, Staffelmiete, Indexmiete, Mietpreisbindung
Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, vertragsgemäße Nutzung der Mietsache, Störungen, Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache, Schönheitsreparaturen, bauliche Veränderungen, Modernisierung, Untervermietung, Übergang des Mietverhältnisses, Kündigung des Mietverhältnisses, Kündigungsschutz, Räumung, Räumungsklage, Räumungsschutz, Beendigung des Mietverhältnisses, Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Man unterscheidet hier zwischen Individual-Arbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht.
Individualarbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Rechte und Pflichten aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis. Wichtige Stichwörter sind hier:
Arbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeit, Arbeitsentgelt - Lohn/Gehalt -, Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit, Kurzarbeit, Probezeit, Urlaub, Krankheit, sonstige Verhinderung des Arbeitnehmers, Prämien, besondere Vergütungsformen wie Akkordlohn u.a.
Arbeitsort, Arbeitsleistung, Weisungsrecht des Arbeitgebers
Stellenausschreibung, Gleichbehandlung
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Abfindung, Zeugnis
Kollektives Arbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das betriebliche Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer (Betriebsverfassungsrecht) und das Streikrecht (Arbeitskampfrecht). Wichtige Stichwörter sind hier:
Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, betriebliche Mitbestimmung, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Einigungsstellen, Streiks, Aussperrung