Thomas Matthes Rechtsanwalt in Bochum für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Man unterscheidet hier zwischen Individual-Arbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht.

Individual­arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Rechte und Pflichten aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis. Wichtige Stichwörter sind hier:

  • Arbeitsvertrag, befristeter Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeit, Arbeitsentgelt - Lohn/Gehalt -, Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit, Kurzarbeit, Probezeit, Urlaub, Krankheit, sonstige Verhinderung des Arbeitnehmers, Prämien, besondere Vergütungsformen wie Akkordlohn u.a.
  • Arbeitsort, Arbeitsleistung, Weisungsrecht des Arbeitgebers
  • Stellenausschreibung, Gleichbehandlung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Abfindung, Zeugnis

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das betriebliche Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer (Betriebsverfassungsrecht) und das Streikrecht (Arbeitskampfrecht). Wichtige Stichwörter sind hier:

Tarifvertrag, Tarifvertragsparteien, betriebliche Mitbestimmung, Betriebsrat, Betriebsvereinbarung, Einigungsstellen, Streiks, Aussperrung

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