Thomas Matthes Rechtsanwalt in Bochum für Grundstücks- und Immobilienrecht

Grundstücks- und Immobilienrecht

Zum Immobilienrecht im weiteren Sinne kann man auch die vor- und nachgenannten Rechtsgebiete zählen, da sich diese naturgemäß auch auf Grundstücke beziehen.
Im engeren Sinn faßt man darunter rechtliche Verfügungen, die sich unmittelbar auf Grundstücke beziehen. Stichwörter sind hier:

  • Übertragung des Eigentums an Grundstücken, Belastungen von Grundstücken, Grunddienstbarkeiten - wie Wegerechte und andere Nutzungsrechte -, Nießbrauch, Erbbaurecht, Reallasten, Hypotheken und Grundschulden
  • Die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung von Grundstücken
  • Das private Nachbarrecht, das die Rechtsbeziehungen von Grundstücksnachbarn regelt
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