Thomas Matthes Rechtsanwalt in Bochum für Grundstücks- und Immobilienrecht
Grundstücks- und Immobilienrecht
Zum Immobilienrecht im weiteren Sinne kann man auch die vor- und nachgenannten Rechtsgebiete zählen, da sich diese naturgemäß auch auf Grundstücke beziehen.
Im engeren Sinn faßt man darunter rechtliche Verfügungen, die sich unmittelbar auf Grundstücke beziehen. Stichwörter sind hier:
- Übertragung des Eigentums an Grundstücken, Belastungen von Grundstücken, Grunddienstbarkeiten - wie Wegerechte und andere Nutzungsrechte -, Nießbrauch, Erbbaurecht, Reallasten, Hypotheken und Grundschulden
- Die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung von Grundstücken
- Das private Nachbarrecht, das die Rechtsbeziehungen von Grundstücksnachbarn regelt




