Thomas Matthes Rechtsanwalt in Bochum für Baurecht
Privates Baurecht
Hierunter fallen alle Bereiche, die die privatrechtlichen Beziehungen der am Bau Beteiligten betreffen und die rechtlichen Bestimmungen, die diese regeln. Stichwörter sind hier:
- Abschluss von Bauverträgen, Vertragsgestaltungen von Bauverträgen, Architektenverträgen, Werklieferungsverträge, Ingenieurverträge, Bauträgerverträge, Generalunternehmerverträge, Subunternehmerverträge, Allgemeine Vertragsbestimmungen, wie z.B. die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
- Vergütungsansprüche des Auftragnehmers und deren Gestaltung, z.B. durch Einheitspreis-Verträge, Stundenlohn- oder aufwandsbezogene Vergütung, Pauschalpreis-Vereinbarungen. Vergütungsansprüche des Auftragnehmers bei zusätzlichen oder ursprünglich nicht vereinbarten Leistungen oder bei Eintritt nicht vereinbarter oder vorhersehbarer Erschwernisse, z.B. Bauzeitverzögerungen.
- Störungen bei der Abwicklung solcher Verträge und Kündigung.
- Gewährleistungsansprüche des Auftragnehmers bei Mängeln der Werkleistungen und deren Durchsetzung.
- Vergabeverfahren, öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, grenzüberschreitende Bauvorhaben
- Schlichtung und Mediation bei Streitgkeiten am Bau
Öffentliches Baurecht
hierunter fallen alle Bereiche, die die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im allgemeinen oder im Einzelfall betreffen. Stichwörter sind hier:
- Bebauungsplanverfahren, Aufstellung, Entwicklung und Änderung von Bebauungsplänen, vorbereitende Planverfahren wie Flächennutzungspläne, spezielle Planverfahren wie städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen, Vorhaben- und Erschließungspläne.
- Rechte und Einflußnahme von Grundstückseigentümern, Bauherrn und anderen Betroffenen auf die Planentwicklung; Bürgerbeteiligung, Normenkontrollverfahren
- Besondere Bedingungen und Regelungen für Bauvorhaben aufgrund von Denkmalschutz-Gesetzen, örtlichen Gestaltungssatzungen, Immissionsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, gewerberechtlichen und anderen Bestimmungen.
- Bauanträge, Baugenehmigungsverfahren, die Bestimmungen des Bauordnungsrechts.
- Rechte des Bauherrn im Baugenehmigungsverfahren oder gegenüber anderen Verfügungen der Baubehörden; z.B. bei Versagung einer beantragten Baugenehmigung, einer Nutzungsuntersagung u.a.m.
- Rechte des Nachbarn gegen ein Bauvorhaben
- Enteignungs- und Umlegungsverfahren




